Rechtliche Grundlagen der Teilhabeassistenz an Schulen

Die Schulassistenz wird als Leistung zur Teilhabe an Bildung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§90,99 und 112 SGB IX durchgeführt.
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit einer wesentlichen oder drohenden geistigen, körperlichen und/oder Mehrfach -Behinderung im Sinne der §§ 2 und 99 SGB IX.

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